Barrierefreiheit für alle!Der ständige Ausfall der Aufzüge am Bahnhof Buxtehude behindert uns!

Buxtehude, den 13.4.2026

Aktive von der anti-ableistischen Aktion Nord demonstrieren heute mit einer Rollstuhl-Kletteraktion an der Unterführung/Treppe zu Gleis 2 am Buxtehuder Bahnhof.

“Bahn für alle, die Stufen müssen weg“, steht auf einem Banner. Die Demonstrant*innen haben symbolisch ihren eigenen (Seil)Aufzug mitgebracht – aus Protest gegen den ständigen Ausfall von Aufzügen an Bahnhöfen.

Auf einem anderen Banner steht: „Neues BGG fördert Ausgrenzung von Behinderten“ – BGG ist die Abkürzung für das Behindertengleichstellungsgesetz. 

2026 soll das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geändert werden. Eigentlich soll das BGG helfen, die seit 2009 auch in Deutschland gültige UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Bisher verstößt der Umgang mit behinderten Menschen immer noch in erschreckend großem Umfang gegen die Behindertenrechtskonvention. 

Bestehende Barrieren werden durch das neue BGG-Gesetz jedoch leider nicht bekämpft, sondern legalisiert. Die Privatwirtschaft kann sich künftig auf das Gesetz berufen, um ihre Barrieren zu rechtfertigen. Das Gesetz sieht nämlich für die Schaffung von Barrierefreiheit eine Umsetzungsfrist bis 2045 vor und eine Verpflichtung dazu nur, wenn es keine „unzumutbare“ Belastung ist. Das Problem ist allerdings, dass im geplanten Gesetzestext selbst festgelegt werden soll, dass „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für die Privatwirtschaft gelten. Damit gibt es überhaupt keinen Grund mehr, Barrieren abzubauen. 

Das Gesetz soll schon am 16.4. in erster Lesung durch den Bundestag gehen.

„Wir behinderte Menschen werden als Last gesehen, das ist das Gegenteil von Inklusion. Das ist ableistisch und ein Ausdruck der kapitalistischen Verhältnisse, weil wir nicht als „produktiv“ angesehen werden und somit als „weniger wert“, erklärt Joni T.

„Barrierefreiheit bleibt mit dem neuen Gesetz freiwillig. Die, die diskriminieren werden geschützt. Wir lehnen das neue BGG in der jetzigen Form ab!“ ergänzt Cécile L.

Alle Menschen haben gemäß Grundgesetz das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, im öffentlichen Raum einen „gleichberechtigten Zugang […] zu Transportmitteln“ zu schaffen. Am 01.01.2022 hätte laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der öffentliche Nahverkehr barrierefrei sein müssen. Diese Deadline wurde inzwischen mehrfach nach Hinten verschoben.

Der ständige Ausfall der Aufzüge an Bahnhöfen ist vor allem strukturell bedingt. Die gleiche Situation ist in vielen Bahnhöfen zu beobachten. Fahrstühle haben keine Priorität, der Bahnbetrieb läuft für die Mehrheit auch ohne, die Rechte behinderter Menschen werden nicht als was sie sind betrachtet, nämlich als verbriefte Grundrechte, sondern als „nice to have“. Das neue Gesetz bringt hier auch keine oder kaum Verbesserungen. Die Möglichkeiten Schmerzensgeld für Benachteiligungen einzufordern werden ausgeschlossen oder im Falle der Bahn explizit eng begrenzt und der Weg dorthin aufwendig bürokratisch gestaltet.

In Buxtehude wird Berichten zu Folge ein sogenannter „intelligenter“ Fahrstuhl eingebaut, der künftig Ersatzteile bei Bedarf selbst bestellt. Auf den ersten Blick hört sich das vielleicht gut an, aber es ist nicht zielführend. Wir fordern, dass die Bahn künftig Ersatzteile auf Vorrat hält und nicht erst dann bestellt, wenn Aufzüge bereits defekt sind und deren unnötig lange Ausfälle einfach mit einer langen Lieferdauer begründet werden.

Die Demonstrant*innen haben Vorschläge und Forderungen an die Deutsche Bahn. Sie hoffen, dass ihre Protestaktion Bewegung in die Sache bringen wird: 

    – Die Bahn muss garantieren, dass Aufzüge zügig innerhalb von wenigen Stunden repariert werden und Ersatzteile auf Vorrat bereit liegen. Sie muss eine Redundanz in ihrer Infrastruktur schaffen: Wenn der Aufzug ausfällt, muss Zugang über einen anderen barrierefreien Weg angeboten werden. (Wege mit über 6% Steigung oder mit Kopfsteinpflaster oder Kleinpflaster wie in Buxtehude sind nicht barrierefrei.)

– Die Bahn muss dazu verpflichtet werden, sofort mehr Personal einzusetzen und die Möglichkeit einer spontanen Unterstützung ohne vorherige Anmeldung garantieren, für Menschen mit Gehhilfen, Kinderwagen oder anderen Einschränkungen. Sowie für gegebenenfalls notwendige Umwege.

Angesichts des voranschreitenden Klimawandels ist klar, dass eine schnelle soziale und ökologische Mobilitätswende nötig ist. Damit die gelingt, muss klimaneutrale Beförderung in Zukunft für alle zugänglich sein!

Heute sind in Deutschland sowohl der öffentliche Nah- als auch der Fernverkehr voller Barrieren. Das muss ein Ende haben!

Wir widersetzen uns Barrieren! 

anti-ableistische Aktion Nord 

Kontakt: ableismus(ät)nirgendwo.info