BGG (Behindertengleichsstellungsgesetz), klingt gut, ist es aber nicht. Der neue Gesetzesentwurf, der am 16.4. in erster Lesung durch den Bundestag soll, jedenfalls nicht.
Barrierefreiheit bleibt mit dem neuen Gesetz für die Privatwirtschaft freiwillig. Barrierefreie Umbauten nur verpflichtend, wenn diese keine unzumutbare Belastung darstellen – also gilt immer ein Vorwand. Der Entwurf erklärt bauliche Veränderungen und Änderungen an Gütern und Dienstleistungen in § 7 Abs. 3 Nr. 3 pauschal zu „unverhältnismäßigen und unbilligen“ Belastungen. Die, die diskriminieren und ausgrenzen, werden geschützt. Wir lehnen das neue BGG in der jetzigen Form ab! Deutschland verstößt damit weiterhin gegen die UN-Berhindertenrechtskonvention.
„Wir behinderte Menschen werden als Last gesehen, das ist das Gegenteil von inklusion. Das ist ableistisch und ein Ausdruck der kapitalistischen Verhäntnissen, weil wir nicht als „Produktiv“ angesehen werden und somit als als „weniger wert“, fasst die antiableitische Aktion Nord zusammen.
Weitere Infornationen zum Gesetz
- Zusammenfassung von René Schar (Mit Link zu einer Petition)
- Die neue Norm, Kritik von Raul Krauthausen, mit Link für Briefe an Abgeordneten
- ISL e.V. PM „17 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geben mit Blick auf die BGG-Reform Anlass zur Mahnung“
- ISL e.V. ausführliche Stellunganhame zum BGG
- Gastkommentar von Ottmar Miles-Paul in der TAZ
- Gesetzesentwurf
- Kobinet Nachrichten